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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen Kanu-Wolz und dem Mieter. Sie gelten bei Gruppen auch für den Gruppenauftraggeber. Rechtsgeschäfte über Dritte sind ausgeschlossen und unwirksam. Schriftliche Vereinbarungen können neben dem Postweg über das Telefax und unsere E-mail Adresse getroffen werden. Wird die Leistung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert oder gefährdet, so können sowohl Kanu-Wolz als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Kanu-Wolz den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung des Kunden kann persönlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag wird durch beide Seiten verbindlich, wenn er von Kanu-Wolz schriftlich bestätigt wurde. Der Anmeldende handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer. Bei einer Miete ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des schriftlichen Mietvertrages anerkannt. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Der Mietpreis ist bei Mietbeginn an Kanu-Wolz zu entrichten. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Mietpreises über den reservierten Zeitraum. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.
Die Mietdauer wird zwischen Kanu-Wolz und dem Mieter ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und von Kanu-Wolz zu genehmigen. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Mietdauer. Wird eine Verlängerung des Vertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet Kanu-Wolz für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten Tagesmietpreis. Der Nachweis eines Schadens bleibt Kanu-Wolz vorbehalten
Der Umfang der Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Prospekt, der Internetseite sowie den zusätzlichen Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter werden bei einer Bootsmiete ausreichend geeignete Sicherungsmittel ohne Aufpreis von Kanu-Wolz zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen sind vertraglich in schriftlicher Form zu regeln, ansonsten gelten diese als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages. Werden von dem Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht von Kanu-Wolz zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.
Kanu-Wolz behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Buchende vor Buchung selbstverständlich informiert wird, ausgenommen hiervon sind kurzfristige unvorhersehbare Ereignisse.
Kanu-Wolz ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die Vermietgegenstände sind in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen einem berechtigten von Kanu-Wolz zurückgegeben hat. Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsachen Kanu-Wolz ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe. Bei Gruppen haftet der Träger gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Der Träger haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der Teilnehmenden verursacht oder mit verursacht wurde.
Jeder Bootsbenutzer muss Schwimmen können. Das tragen von Schwimmwesten wird empfohlen. Bei Kinder besteht Schwimmwestenpflicht. Die Benutzung der Boote in einem Fahruntüchtigen Zustand ist nicht gestattet. Der Mieter erklärt ausserdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Hächstzuladung beladen und die Boote nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter oder Gewitter benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
Kanu-Wolz übernimmt für Schäden an Dritte und durch unsachgemässe Behandlung der Mietgegenstände durch den Mieter keine Haftung. Die Benutzung der von Kanu-Wolz zur Verfügung gestellten gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Richtigkeit an den Mieter weitergegebene zusätzliche Informationen wie Übernachtungspreise, Verkehrsanbindungen und Tourenvorschläge und Routendetails wie Ein- und Aussetzmöglichkeiten oder Streckenbeschaffenheit übernimmt Kanu-Wolz keine Gewähr. Können Leistungen aus von Kanu-Wolz verschuldeten Gründen nicht erbracht werden haftet Kanu-Wolz bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung von dem Mietvertrag zurücktreten.Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ist Kanu-Wolz berechtigt, folgende Ausfall- bzw. Rücktrittskosten zu berechnen : bei Rücktritt bis 28 Tage vor Mietbeginn 20 € Bearbeitungsgebühr, bei Rücktritt innerhalb 27 Tage bis 8 Tage vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises, bei Rücktritt von 7 bis 1 Tag vor Leistungsbeginn 60 % des Gesamtpreises, bei Rücktritt am Tage des Leistungsbeginns 80 % des Gesamtmietpreises. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises. Witterungsgründe rechtfertigen ausdrücklich keinen kostenlosen Rücktritt des Mieters.
Kanu-Wolz ist berechtigt den Mietvertrag fristlos zu Kündigen, wenn sich der Mieter in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Insbesondere dann wenn : Drogen oder Alkohol missbraucht werden, Dritte gefährdet werden, ein unangemessenes Verhalten in der Natur zu Tage gelegt wird oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten wird. Kanu-Wolz behält den Anspruch auf den Mietpreis. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen und gegebenenfalls entstandene Mängel umgehend anzuzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
Die Teilnahme an den Aktivitäten von Kanu-Wolz erfolgt auf eigene Gefahr. Unsere Aktivitäten finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte durch aussergewöhnliche Ereignisse ( extremes Wetter wie Gewitter, Sturm, zu hohe oder niedrige Wasserstände, etc.) eine sichere Durchführung nicht gewährleistet sein, bleiben Kanu-Wolz Programmänderungen vorbehalten. Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Aktivität bis zu einer Woche vor Beginn abzusagen. Bereits gezahlte Beträge erhalten sie dann in voller Höhe zurück. Unter Umständen sind wir, nach Absprache bereit, gegen einen entsprechenden Aufpreis die Aktivität auch für weniger Teilnehmer durchzuführen.
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